Fassung 2026-09-16 · Matrivo
Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für Vereine und Organisationen, die Matrivo als gehostete Materialverwaltung einsetzen.
1. Anbieter und Vertragsabschluss
Anbieter ist Lino Lötscher, Rotherd 12, 6102 Malters, CH. Kontakt: support@matrivo.ch. Vertragspartner ist die bestellende Organisation, vertreten durch eine dazu berechtigte Person.
Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht durch Annahme eines Angebots oder die ausdrücklich bestätigte kostenpflichtige Bestellung. Die Anfrage über das Testformular ist unverbindlich. Eine Einladung, das Anlegen eines Kontos oder die Bestätigung dieser Bedingungen allein löst keine Zahlung aus. Eine Testphase wird nur mit einer entsprechenden Bestellung kostenpflichtig fortgesetzt.
Individuell vereinbarte Abweichungen im angenommenen Angebot gehen diesen Bedingungen vor. Bestehende Verträge werden durch ein Softwareupdate nicht rückwirkend geändert.
Kostenloser Testzugang
Der Testzugang ermöglicht der Organisation, Matrivo zwei Kalendermonate kostenlos mit eigenen Materialdaten auszuprobieren. Der Anbieter bestätigt das freigeschaltete Paket sowie Beginn und Ende in der Einladungs-E-Mail. Die Frist beginnt mit der bestätigten Freischaltung; der angegebene letzte Testtag ist eingeschlossen.
Für die Testanfrage sind keine Zahlungsdaten erforderlich. Der Testzugang endet nach der bestätigten Laufzeit ohne automatische kostenpflichtige Verlängerung. Ein Jahresabo setzt eine gesonderte, ausdrückliche Bestellung voraus. Ohne Fortsetzung gelten anschliessend die 30 Kalendertage für Lesen und Export sowie die Löschung gemäss Ziffer 7.
2. Leistungsumfang und Preis
Die Organisation erhält Zugang zum vereinbarten Paket Matrivo Basis, Plus oder Pro. Der ausgewiesene Funktionsumfang, Jahrespreis in CHF, allfällige Steuern und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Bestellübersicht. Datenübernahme, Schulung oder besondere Supportleistungen sind nur enthalten, wenn vereinbart.
Die Abrechnung erfolgt jährlich gemäss vereinbarter Zahlungsweise. Bei Rechnung gelten die dort ausgewiesenen Zahlungsfristen. Bei Online-Zahlung verarbeitet Stripe die Zahlungsangaben. Ein Paketwechsel wird über die Zahlungsverwaltung oder mit dem Anbieter vereinbart; Mehrkosten werden vor einer verbindlichen Änderung ausgewiesen.
3. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Ein Jahresabonnement läuft ab dem vereinbarten Beginn für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern es nicht gekündigt wird. Der laufende Zeitraum ist unter „Abonnement“ ersichtlich.
Die Organisation kann jederzeit zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Es besteht keine zusätzliche Vorlauf- oder Kündigungsfrist. Die Kündigung kann durch eine berechtigte Administration in der App oder per E-Mail an support@matrivo.ch erfolgen; für die Zuordnung sind Organisationsname und Absenderberechtigung erforderlich. Massgebend ist der Eingang vor Ende der laufenden Periode. Der Anbieter bestätigt das Vertragsende.
Bis zum Vertragsende bleibt der vereinbarte Leistungsumfang verfügbar, sofern keine berechtigte Sperre besteht. Die Kündigung allein begründet keinen Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung der bereits begonnenen Laufzeit. Zwingende gesetzliche Ansprüche, Ansprüche wegen Leistungsstörungen und abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.
4. Verantwortungsvolle Nutzung
Die Organisation verwaltet ihre Administratoren, Rollen, Mitglieder und Daten selbst und hält ihre Rechnungs- und Kontaktangaben aktuell. Persönliche Zugangsdaten und Einladungslinks dürfen nicht gemeinsam genutzt oder öffentlich weitergegeben werden. Zugriff ist nur für berechtigte Personen erlaubt.
Es dürfen nur rechtmässig verwendete, für die Materialverwaltung erforderliche Inhalte erfasst werden. Besonders schützenswerte Angaben gehören nicht in Freitextfelder. Rechtswidrige Inhalte, Eingriffe in fremde Arbeitsbereiche, Umgehung von Zugriffsschutz und missbräuchliche Überlastung des Dienstes sind unzulässig.
5. Betrieb, Support und Störungen
Matrivo wird gewartet und weiterentwickelt. Wartung und technische Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Störungen und Sicherheitsprobleme sind möglichst mit Zeitpunkt und Fehlerbeschreibung an support@matrivo.ch zu melden.
Bei Zahlungsverzug oder erheblichen Vertragsverletzungen darf der Anbieter nach angemessener Information und Gelegenheit zur Behebung den Zugang beschränken. Bei akuten Sicherheitsrisiken ist eine sofortige, auf das Erforderliche begrenzte Sperre möglich. Eine technische Sperre allein gilt nicht als Kündigung und löst keine automatische Löschung aus.
6. Datenschutz und Rechte
Für die Verarbeitung gelten die Datenschutzerklärung und die mit der Organisation vereinbarte Auftragsbearbeitung. Die Organisation behält die Kontrolle über ihre Daten. Matrivo erhält daran nur die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Nutzungsrechte. Rechte an Software und Gestaltung verbleiben beim Anbieter; die Organisation erhält für die Vertragsdauer das Recht zur vertragsgemässen Nutzung des Dienstes.
7. Export und Löschung nach Vertragsende
Nach dem letzten Vertragstag stehen 30 weitere Kalendertage für Lesezugriff und Export zur Verfügung. Neue Erfassungen und Änderungen an Vereinsdaten sind dann gesperrt. Bestehende Rollen gelten weiter; ein vollständiger Vereinsdatenexport als JSON steht der Administration zur Verfügung. Die Organisation ist dafür verantwortlich, ihre Daten innerhalb dieser Frist zu exportieren und sicher aufzubewahren.
Nach Ablauf der 30 Tage endet der Zugriff auf die Vereinsdaten. Der Betreiber führt die vorgemerkte Löschung kontrolliert aus. Gesetzlich aufzubewahrende Abrechnungsbelege werden getrennt archiviert, ein begrenzter Löschbeleg bleibt erhalten. Sicherungskopien werden im dokumentierten Sicherungszyklus überschrieben oder gelöscht. Benutzerkonten mit weiteren Vereinszugehörigkeiten bleiben für diese Organisationen bestehen.
8. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Matrivo oder dessen Nichtverfügbarkeit. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Der Ausschluss umfasst in diesem gesetzlich zulässigen Rahmen direkte und indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrüche.
Ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie jede weitere Haftung, die von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen werden darf.
Vereinbarte Leistungs-, Datensicherungs- und Wiederherstellungspflichten bleiben bestehen. Der Schadenersatzausschluss beseitigt weder diese Pflichten noch zwingende gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen oder Mängeln. Die Organisation meldet erkennbare Fehler zeitnah und trifft zumutbare Massnahmen zur Begrenzung von Schäden, insbesondere regelmässige eigene Exporte wichtiger Daten. Diese Mitwirkung ersetzt die vereinbarten Sicherungspflichten des Anbieters nicht.
9. Änderungen der Bedingungen
Wesentliche Änderungen der Preise oder Vertragsbedingungen werden vor der betroffenen Verlängerung in Textform mitgeteilt, sodass die Organisation vor Wirksamwerden kündigen kann. Bereits bezahlte Laufzeiten werden nicht nachträglich verteuert. Wo eine Zustimmung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt; Schweigen gilt nicht pauschal als Zustimmung.
10. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Individuelle Vertragsabreden und zwingende Rechte bleiben vorbehalten.
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